Digitale Fahrerbelehrung mit TISLOG
Digitale Fahrerbelehrung mit TISLOG
Bocholt, 01.03.2024
Alle Unternehmer, die für Transporte verantwortlich sind (z.B. Spediteure oder Reiseveranstalter), sind gesetzlich dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass die Beförderungsaufträge und ihre Durchführung nicht gegen das Fahrpersonalrecht verstoßen.
TISLOG Tachoarchiv
Das TISLOG Tachoarchiv ermöglicht den Unternehmern, die Ursachen für Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht zu ermitteln und gezielte Gegenmaßnahmen zu treffen. Dadurch können weitere Verstöße verhindert werden.
Die Daten des Tachographen sollten regelmäßig ausgewertet werden. Bei Verstößen kann der Unternehmer so gezielte Maßnahmen, wie zum Beispiel Schulungen oder Belehrungen, für die Fahrer ergreifen.
So funktioniert die digitale Fahrerbelehrung mit TISLOG
Mit der digitalen Fahrerbelehrung in TISLOG können Unternehmen ihrer Pflicht einfach nachkommen. Die Verstöße, die zuvor im TISLOG Tachoarchiv ermittelt wurden, werden automatisch inklusive einer Belehrung an die Endgeräte der jeweiligen Fahrer geschickt. Die Fahrer können sich die Belehrung dann auf ihrem Mobilgerät ansehen, kommentieren und anschließend unterschreiben. Dieses Dokument wird am Ende im TISLOG Journal abgelegt und kann dort von den Unternehmern passend zu den jeweiligen Verstößen gefunden werden.
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