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De-minimis 2020

DE-MINIMIS: Die Förderperiode 2020 hat begonnen

DE-Minimis 2020

Bocholt, 6. Januar 2020

De-minimis ist ein Förderprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) für Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr.
Förderfähig sind diverse Maßnahmen zur Optimierung von Fuhrparks im Hinblick auf Sicherheit und Umwelt. Auch Investitionen in TELEMATIK-Systeme können mit bis zu 2.000 Euro pro Nutzfahrzeug gefördert werden. Darunter fallen auch effizienzfördernde Maßnahmen wie Telematik-Systeme sowie Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen – Anwendungen, die TIS bietet.

Formel zur Berechnung des Förderhöchstbetrages:

Anzahl Nutzfahrzeuge* x Fördersatz pro förderfähigem Fahrzeug** = Förderhöchstbetrag***

*Schwere Nutzfahrzeuge (zGg ab 7,5 to) mit gültiger Zulassung auf Ihr Unternehmen zum Stichtag (= 1. Dezember des vergangenen Jahres).

**Fördersatz pro förderfähigem Fahrzeug =  2.000 Euro

*** maximal 33.000 Euro/ Jahr und 100.000 in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren

Die De-minimis-Förderung übernimmt einen Kostenanteil von maximal 80% der Gesamtkosten für förderfähige Maßnahmen.
Pro Unternehmen ist ein Förderhöchstbetrag von maximal 33.000 Euro pro Jahr (bzw. maximal 100.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren) möglich.

Berechnungsbeispiel:

Sie haben 20 förderfähige Fahrzeuge.

Für dieses Jahr wollen Sie neue Hardware und Software für Tourenplanung und Telematik anschaffen. Die Software dient der Effizienzsteigerung und die Hardware-Telematik ist ein Fahrassistenzsystem.

Gesamtkosten für die Software: 6.000 Euro
De-minimis-Förderung von 80% = 4.800 Euro

Kosten für die Hardware pro Fahrzeug: 1.600 Euro x 20 Fahrzeuge= 32.000 Euro

De-minimis-Förderung von 80% = 25.600 Euro

Die Anteilsfinanzierung durch De-minimis beträgt in diesem Beispiel 4.800 Euro + 25.600 Euro = 30.400 Euro.

Hinweis: Miet- oder Leasingfahrzeuge, bei denen Sie nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil1 als Halter eingetragen sind, werden bei der Förderung nicht berücksichtigt!

Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Maßgeblich für die Bearbeitung sind laut BAG die Vollständigkeit der Unterlagen und das Eingangsdatum des Antrags. Für eine schnelle Bearbeitung des Antrags sollte dieser deshalb zeitnah gestellt werden.
Mit dem Antrag sind auch Nachweise zum Fuhrpark zu übermitteln. Als Nachweis werden Unterlagen in elektronischer Kopie anerkannt.

Neu: Sie müssen nicht mehr wie früher die geplanten Maßnahmen bzw. die geplanten Investitionen, die Sie fördern lassen wollen, angeben!

WICHTIG
Sie müssen die Förderung beantragen, bevor sie bestellen oder eine Auftragsbestätigung erhalten!
Ein Kostenangebot kann auch aus dem letzten Jahr stammen, da dieses ja zur Ermittlung der Antragshöhe von Ihnen benötigt wird.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Auftrag erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides auslösen.

Die Antragsstellung ist ab dem 07.01.2020 möglich. Die Antragsfrist endet am 30.09.2020.
Als Datum der Antragstellung gilt immer der Tag, an dem alle nötigen Unterlagen vollständig eingegangen sind!

Weitere Infos zu De-minimis 2020 finden Sie auch im Telematik-Magazin.

Haben Sie Fragen zu der Förderung? Unsere Vertriebsexperten beraten Sie gern.

Unser Vertriebsteam berät Sie gern!

Haben Sie Fragen zu dieser News oder allgemeine Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen?

Unsere Kollegen im TIS Vertrieb kümmern sich gern um Ihr Anliegen.

Sie erreichen uns telefonisch unter

02871 2722-0

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