Gesetzesänderung ab dem 01.07.2026
Gesetzesänderung ab dem 01.07.2026
Bocholt, 22.10.2025
Ab dem 01.07.2026 tritt eine Gesetzesänderung für Lieferfahrzeuge im Grenzverkehr in Kraft. Denn ab diesem Datum müssen Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5t und 3,5t, die im internationalen Gütertransport eingesetzt werden, mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein.
Ziel der Gesetzesänderung
Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Bisherige Regelung und drohende Strafen
Bisher gilt die Tachographenpflicht nur für Fahrzeuge und Kombinationen mit einer Gesamtmasse von über 3,5t. Das bedeutet, dass zukünftig viel mehr Fahrzeuge von dieser Pflicht betroffen sind und demnach nachgerüstet werden müssen.
Sind die betroffenen Fahrzeuge nicht bis zum Stichtag umgerüstet, drohen Strafen. Zudem können Verstöße gegen die Lenkzeitvorgaben hohe Geldstrafen zur Folge haben.
Was Sie nun beachten sollten
Auch wenn es bis zum Stichtag 01.07.2026 noch etwas hin ist, sollten Sie beachten, dass die Nachrüstung einige Zeit in Anspruch nimmt. Auch sollten Sie die Strukturen zur Verwaltung der Daten aus dem Tachographen frühzeitig schaffen und an die vorgeschriebenen Schulungen der Fahrer in Bezug auf Bedienung und Datenschutz denken.
Unser Vertriebsteam berät Sie gern!
Haben Sie Fragen zu dieser News oder allgemeine Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen?
Unsere Kollegen im TIS Vertrieb kümmern sich gern um Ihr Anliegen.
Sie erreichen uns telefonisch unter
02871 2722-0
Oder senden Sie uns eine E-Mail
Weiteres beim nächsten Mal!
Das war es erst einmal von uns an Neuigkeiten. Doch schon bald wird es neue geben!
Für Anmerkungen, Wünsche oder Anregungen zu diesem Newsletter stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Letzte News
Rufen Sie uns an
02871 2722 - 0
BÜROZEITEN
Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr
VERANSTALTUNGEN
Treffen Sie TIS
auf aktuellen
Branchenevents