Tachograph DTCO 4.1
Intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation
Bocholt, 14.08.2023
Ab 21. August 2023 wird der neue Tachograph DTCO 4.1 Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (GG) sein.
Die Spezifikationen für die kommenden Versionen des digitalen Fahrtenschreibers im Rahmen der „Implementing Regulation EU 2021/1228“ wurden veröffentlicht.
Der intelligente Tachograph 4.1 (V2) soll helfen, neue Anforderungen zur Kabotage und Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer im Transportgewerbe zu erfüllen.
Diese Anforderungen sind u.a. im Mobilitätspaket 1 (EG Nr. 561/2006) beschrieben.
So erfassen die neuen Geräte via Satellitenpositionssystem künftig auch Grenzübertritte und stellen die verbindliche ITS-Schnittstelle sicher. Der digitale Fahrtenschreiber erlaubt den Behörden damit, geltende Vorschriften besser zu kontrollieren.
So können diese im Zweifelsfall ablesen, wie viele Fahrten sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer wann und in welchen Ländern absolviert haben.
Was ist neu am intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation?
- Automatische Aufzeichnung der Standortdaten bei Grenzübertritten
- Automatische Aufzeichnung der Standortdaten bei jeder Be- und Entladung des Fahrzeugs
- Aufzeichnung, ob das Fahrzeug für die Güterbeförderung oder Personenbeförderung benutzt wird
- Übertragung von Daten im Rahmen der Fernkommunikation, die für die Zwecke der gezielten Straßenkontrolle von Fahrzeugen mit mutmaßlich manipulierten oder missbrauchten Fahrtenschreibern notwendig sind. Es werden zu den bereits beim „Smart Tacho 1“ übertragenen Daten, nun zusätzlich auch Daten über die Überschreitung der maximalen Lenkzeit übertragen.
Zeitleiste für die Einführung des intelligenten Tachographen der 2. Generation:
- August 2023: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein.
- Ende 2024: In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen ist der intelligente Tachograph der 1. Generation.
- September 2025: Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden. Allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
- Juli 2026: Auch Nutzfahrzeuge zwischen 2,5t und 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
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