TISLOG Logistik Software Anwendungsbeispiel
TISLOG-Anwendungsbeispiel Entsendebestätigung per Fahrermail mit Anhang
18. September 2017
Für Auslandseinsätze müssen deutsche Fahrer einige zusätzliche Formulare mitführen - unter anderem die Entsendebestätigung (A1-Bescheinigung der Krankenkasse). Verschärfungen der Vorschriften hat es dieses Jahr für Österreich und Frankreich gegeben - siehe unten in den Hintergrundinformationen.
Was machen Sie, wenn Sie für einen Ihrer Fahrer einen Auslandseinsatz planen und keine Möglichkeit mehr haben, ihm die notwendigen Unterlagen mitzugeben, da der Fahrer bereits auf Tour ist?
Schicken Sie ihm die notwendigen Unterlagen aus TISLOG office Infodesk heraus per Fahrermail mit Anhang während der Fahrt zu!
Der Fahrer kann dann bei einer Kontrolle die Unterlagen auf seinem Mobilgerät vorzeigen.
Am einfachsten ist es, wenn die Unterlagen in einem Bildformat wie JPEG vorliegen. Das wird von jedem Gerät unterstützt. Liegen die Unterlagen im PDF-Format vor, dann wird auf dem Mobilgerät ein PDF-Viewer benötigt und eine Übergabe aus der Fahrermail an diesen Viewer. Sprechen Sie uns an, wie das genau einzurichten ist. Das PDF-Format wird voraussichtlich ab Dezember unterstützt.
Hintergrundinformationen
Innerhalb der EU, der Schweiz und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) gilt seit einigen Jahren eine neue Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Deshalb müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter für Auslandseinsätze eine sogenannte A1-Bescheinigung von der Krankenkasse mitgeben.
Speziell für Transporte im grenzüberschreitenden Verkehr nach Österreich und Frankreich hat sich in 2017 einiges geändert.
Österreich: Hier werden auf der Grundlage des am 01.01.2017 in Kraft getretenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes seit Anfang des Jahres in der Transport- und Beförderungsbranche verstärkt Kontrollen durchgeführt. In diesem Rahmen wird unter anderem die Vorlage der A1-Bescheinigung gefordert, sofern für die kontrollierte Person nicht die österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten.
Ausländische Fahrer unterliegen seit Januar auch den österreichischen Mindestlohnbestimmungen. Deshalb muß der Fahrer Lohnunterlagen im Fahrzeug mitführen.
Frankreich: Ab 01.04.2017 können Unternehmen mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie in Frankreich Personal einsetzen, das der deutschen Sozialversicherung unterliegt, dies aber nicht mit einer A1-Bescheinigung dokumentiert ist.
Das ist TISLOG Logistics & Mobility von TIS
TISLOG, die Logistiksoftware für Ihr Auftragsmanagement unterwegs und im Lager, integriert sämtliche logistischen Prozesse, von der Auftragsbearbeitung über die lückenlose Warenverfolgung bis zum kompletten Flottenmanagement. Die modular aufgebaute Produktreihe bietet Komponenten für die mobilen Terminals Ihrer Fahrer und Ihre Zentrale. Das System kann individuell an Ihre IT-Infrastruktur und Ihre logistischen Anforderungen angepasst werden und ermöglicht auch das Einbinden temporärer Charterpartnerschaften. Über Schnittstellen kann das System mit vorhandenen TMS verbunden und Daten aus TISLOG genutzt werden.
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