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05.08.2010
Worum gehts? Anlaß für das Netzbetreiber-Schreiben ist eine geänderte EU-Verordnung zur mobilen Datennutzung im EU-Ausland (das nennt sich Daten-Roaming), die ab 1.7.2010 umgesetzt worden ist.
Diese geänderte EU-Verordnung schreibt den Netzbetreibern vor, Kunden (im Fokus standen dabei hauptsächlich Privatkunden) vor unerwartet hohen "Handy-Rechnungen" zu schützen, indem der Kunde jeweils bei Erreichen eines Monatsrechnungsbetrages von 40,- bzw. 50,- Euro netto informiert wird. Eine weitere Nutzung der Datenverbindungen wird unterbunden, wenn der Handy-Nutzer nicht aktiv die weitere Nutzung beauftragt. Die Information des Netzbetreibers und die weitere Beauftragung erfolgt in der Regel per SMS. Diese für Privatpersonen einfach handhabbare Lösung funktioniert in dieser Form allerdings nicht in Flottenlösungen, denn zum Einen sollte es nicht einem Fahrer ermöglicht werden, die Datenkommunikation zu unterbinden und zum anderen filtern und unterdrücken Telematiklösungen wie PSV3 SMS von Dritten.
Um diese Problematik in den Griff zu bekommen, haben die Netzbetreiber Ihre Firmenkunden mit Datentarifen angeschrieben und gebeten, per vorbereitetem Faxformular (oder auf anderem Wege) eine Entscheidung zur "Nutzungskontrolle Daten Roaming" zu treffen.
Wir konnten und können Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen, allerdings sind wir der Meinung, dass die "Deckelung" der Roaming-Kosten auf 50 Euro pro SIM-Karte eine sinnvolle Maßnahme ist, wenn man passende Tarife mit ausreichendem Freivolumen (für das Daten-Roaming) vereinbart hat. Aus nachvollziehbaren Gründen würde es mancher Netzbetreiber liebend gern sehen, dass sich möglichst alle seine Geschäftskunden für eine Ausnahme von der Nutzungskontrolle aussprechen und entsprechend sind auch die Formulare vorbereitet. Es gibt auch Ansätze, dass man bei Kunden, die nicht antworten unterstellt, dass eine Ausnahme von der Nutzungskontrolle gewünscht sei.
Sie sollten aber wissen, dass Sie die Nutzungskontrolle jederzeit beauftragen und auch wieder zurücknehmen können.
Stimmen Sie der Ausnahme von der Nutzungskontrolle zu, dann kann es im Auslandseinsatz weiterhin zu unerwartet hohen Roamingkosten kommen. Nehmen Sie die Nutzungskontrolle in Anspruch und die Kosten erreichen die 50 Euro, dann wird die Datenkommunikation ab 1.7.2010 netzseitig unterbunden und Sie müssen sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen, um die Datenkommunikation wieder zu aktivieren. Beides keine wirklich idealen Alternativen.
Deshalb unsere Empfehlung an alle Kunden mit grenzüberschreitenden Verkehren: Halten Sie die Roaming-Kosten im Auge und denken Sie bei plötzlich fehlender Auslandskommunikation auch daran, dass das etwas mit der Nutzungskontrolle zu tun haben könnte. Im Zweifelsfall melden Sie sich bitte, damit wir gemeinsam die Ursache klären können.