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Aufgrund verschiedener europäischer Verordnungen und Richtlinien müssen seit Mai 2006 digitale Tachographen in alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge zur Güterbeförderung eingebaut werden, die mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht haben und zur Personenbeförderung mehr als acht Fahrgastplätze bieten.
Diese digitalen Kontrollgeräte erlauben es, tätigkeitsbezogene Daten des Fahrers aufzuzeichnen, zu speichern, anzuzeigen, auszugeben und auszudrucken. Der elektronische Fahrtenschreiber speichert u.a. die Herstellerdaten des Kontrollgerätes, die Fahrzeug- Identifizierungsnummer und -Registrierungsnummer sowie die Identität und Aktivitäten des Fahrers. Ferner sammelt das Gerät Informationen zu Geschwindigkeit, Kilometerstand, Werkstattprüfungen und Kontrollaktivitäten.
Mit der Einführung des Tachos gehen Datendownload- und Datensicherungspflichten einher. So müssen die im Tacho aufgezeichneten Daten regelmäßig heruntergeladen und archiviert werden. Auch muss jeder LKW-Fahrer eine Fahrerkarte besitzen, um überhaupt ein Fahrzeug mit einem digitalen Tacho fahren zu dürfen. Auch die Daten dieser Karte müssen regelmäßig gesichert werden. Hier entsteht ein großer Aufwand für die Unternehmer – TIS bietet dazu ausgereifte Lösungen.
Mit der EU-weiten Einführung des digitalen Tachos sollen insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern besser kontrolliert werden. Ziel ist es, mit dieser Überwachungsmöglichkeit zur Einhaltung entsprechender Vorschriften zu einer höheren Verkehrssicherheit beizutragen.